Auszug aus den „Coronaregeln im Überblick“ der Landesregierung RLP: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Schießsport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Während der gesamten sportlichen Maßnahme gilt das Abstandsgebot. Schießsportanlagen im Freien können unter Beachtung der genannten Kontaktbeschränkungen und Schutzmaßnahmen genutzt werden.